Datenschutzerklärung AVENIRPLUS AG

AVENIRPLUS Anlagestiftung; AENIRPLUS Freizügigkeitsstiftung; AVENIRPLUS Sammelstiftung; AVENIRPLUS Wohlfahrtsfonds – nachfolgend AVENIRPLUS Stiftungen genannt

Die Datenschutzerklärung informiert, wie die AVENIRPLUS AG bzw. AVENIRPLUS Stiftungen mit Personendaten umgehen.

 

1. Allgemeines

Auch im Bereich des Datenschutzes setzen die AVENIRPLUS Stiftungen auf einen offenen, transparenten und kundenfreundlichen Umgang. Unter «Personendaten» verstehen die AVENIRPLUS Stiftungen Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Unter «Bearbeiten» verstehen die AVENIRPLUS Stiftungen jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Personendaten.

Für bestimmte Datenbearbeitungen, z.B. bei Social Media Auftritten können weitere Bestimmungen bestehen (z.B. Nutzungsbedingungen). Diese sind auf den entsprechenden Webseiten verfügbar.

Die AVENIRPLUS Stiftungen haben diverse Aufgaben (u.a. Geschäftsführung, Asset Management, Depotbank, Vertrieb, IT, Produkte, Marketing, Legal & Compliance, Risk Management) an die AVENIRPLUS AG, die Investas AG resp. die Credit Suisse, Bern (oder andere Banken) oder Vertriebs- und Marketingpartner delegiert. Die AVENIRPLUS AG, die Investas AG resp. die Credit Suisse bzw. Vertriebs- und Marketingpartner wenden gleichwertige technische und organisatorische Massnahmen an, um den Schutz der Privatsphäre bei der Bearbeitung von Personendaten zu gewährleisten.

 

2. Begriffe

Die Datenschutzerklärung bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Es wird grundsätzlich unterschieden in Bundesorgane und private Personen gemäss revDSG.

  1. Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen;
  2. betroffene Person: natürliche Person, über die Personendaten bearbeitet werden;
  3. besonders schützenswerte Personendaten:
    • Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten,
    • Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie,
    • genetische Daten,
    • biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren,
    • Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen,
    • Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe;
  4. Bearbeiten: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten von Daten;
  5. Bekanntgeben: das Übermitteln oder Zugänglichmachen von Personendaten;
  6. Profiling: jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
  7. Profiling mit hohem Risiko: Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt;
  8. Verletzung der Datensicherheit: eine Verletzung der Sicherheit, die dazu führt, dass Personendaten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verlorengehen, gelöscht, vernichtet oder verändert werden oder Unbefugten offengelegt oder zugänglich gemacht werden;
  9. Bundesorgan: Behörde oder Dienststelle des Bundes oder Person, die mit öffentlichen Aufgaben des Bundes betraut ist;
  10. Verantwortlicher: private Person oder Bundesorgan, die oder das allein oder zusammen mit anderen über den Zweck und die Mittel der Bearbeitung entscheidet;
  11. Auftragsbearbeiter: private Person oder Bundesorgan, die oder das im Auftrag des Verantwortlichen Personendaten bearbeitet.

 

Es gilt zu unterscheiden zwischen:

Privaten Personen:

Private Personen dürfen Personendaten grundsätzlich bearbeiten, soweit sie dabei die Persönlichkeit der von der Datenbearbeitung betroffenen Person nicht verletzen. Es handelt sich dabei um rein ausserobligatorische tätigen Vorsorgeeinrichtung, die nicht registriert sind.

Bundesorgane:

Bundesorgane dürfen Personendaten nur insoweit bearbeiten, als hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

 

3. Zwecke

Die AVENIRPLUS Stiftungen können die in diesem Dokument beschriebenen Personendaten zur Abwicklung eigener Leistungen sowie für eigene oder gesetzlich vorgesehene Zwecke bearbeiten. Darunter verstehen sie insbesondere Folgendes:

 

4. Datensicherheit

Die AVENIRPLUS Stiftungen verpflichten sich, insbesondere durch das Geschäftsgeheimnis und durch das Datenschutzrecht, zum Schutz der Privatsphäre der verschiedenen Anspruchsgruppen nach Massgabe der anwendbaren Gesetze. Zu diesem Zweck treffen die AVENIRPLUS Stiftungen resp. die AVENIRPLUS AG als auch Partnerorganisationen der AVENIRPLUS AG (Vermögensverwalter, Banken) bzw. die Vertriebs- und Marketingpartner, eine Vielzahl an Vorkehrungen, wie die Umsetzung von technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen (z.B. Einsatz von Firewalls, persönlichen Passwörtern sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologien, Zugriffsbeschränkungen, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden).

 

5. Bearbeitungsrahmen

5.1 Kategorien von Personendaten

Je nachdem, welche Produkte und Dienstleistungen die AVENIRPLUS Stiftungen gegebenenfalls für Sie erbringen, können die AVENIRPLUS Stiftungen die nachfolgenden Kategorien von Personendaten bearbeiten. Dabei bearbeiten die AVENIRPLUS Stiftungen so wenige Personendaten als nötig.

Die AVENIRPLUS Stiftungen bearbeiten Kundendaten. Darunter verstehen sie insbesondere Folgendes:

 

Die AVENIRPLUS Stiftungen bearbeiten Interessenten- oder Besucherdaten (d.h. Besucher insbesondere von Webseiten). Darunter verstehen sie insbesondere Folgendes:

 

Die AVENIRPLUS Stiftungen bearbeiten Lieferantendaten. Darunter verstehen sie insbesondere Folgendes:

 

5.2 Herkunft

Zur Erfüllung der Aufgaben können die AVENIRPLUS Stiftungen Personendaten folgender Herkunft erheben:

 

5.3 Dauer der Speicherung

Die Dauer der Speicherung von Personendaten bestimmt sich nach gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bzw. dem Zweck der jeweiligen Datenbearbeitung.

In der Regel speichern die AVENIRPLUS Stiftungen Personendaten für die Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. Vertragsdauer und anschliessend für weitere fünf, zehn oder mehr Jahre (je nach anwendbarer Rechtsgrundlage). Dies entspricht der Zeitspanne, innerhalb derer Rechtsansprüche gegen die AVENIRPLUS Stiftungen geltend gemacht werden können. Laufende oder zu erwartende rechtliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren können eine Speicherung über diese Frist hinaus zur Folge haben.

 

6. Grundlagen und Grundsätze der Bearbeitung von Personendaten

Art. 6 revDSG und Art. 9 revDSG _ Private Person oder Bundesorgan

Je nachdem, welche Produkte und Dienstleistungen die AVENIRPLUS Stiftungen gegebenenfalls für Sie erbringen bzw. zu welchem Zweck die Personendaten bearbeitet werden, beruht die Datenbearbeitung auf folgender Grundlage:

 

7. Besteht für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von Personendaten?

Wenn Personendaten, welche die AVENIRPLUS Stiftungen bearbeiten, zur Erfüllung rechtlicher oder aufsichtsrechtlicher Pflichten oder für die Aufnahme, Abschluss oder Durchführung eines Vertrags bzw. Geschäftsbeziehung mit Ihnen erforderlich sind, kann es sein, dass die AVENIRPLUS Stiftungen Sie nicht als Kunden aufnehmen oder kein Produkt oder Dienstleistungen für Sie erbringen können, wenn die AVENIRPLUS Stiftungen diese Personendaten nicht bearbeiten können. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend informieren.

 

8. Profiling

Die AVENIRPLUS AG bzw. die von ihr betreuten AVENIRPLUS Stiftungen machen kein Profiling, d.h. jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen oder Profiling mit hohem Risiko, d.h. Profiling, das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.

 

9. Kategorien vorgesehener Empfänger, Garantien und Auslandsbekanntgabe

Innerhalb der AVENIRPLUS Stiftungen erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Personendaten, welche diese zur Aufnahme, Abschluss oder Durchführung eines Vertrags bzw. Geschäftsbeziehung, aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Pflichten oder für die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse benötigen.

Die AVENIRPLUS Stiftungen geben Kundendaten Dritten nur in folgenden Fällen bekannt – abhängig von der Art der bezogenen Produkte und Dienstleistungen:

 

Auftragsbearbeiter sind Dritte, welche Personendaten im Auftrag und für die Zwecke der AVENIRPLUS Stiftungen bearbeiten, z.B. die AVENIRPLUS AG, die Vermögensverwaltungsgesellschaft, Depotbanken, Vertriebspartner, Asset Manager, Bewerter, Revisionsstelle sowie IT-, Marketing- Vertriebs-, oder Kommunikationsdienstleister oder Beratungsgesellschaften.

Findet eine Bekanntgabe von Personendaten an einen solchen Auftragsbearbeiter statt, darf er die erhaltenen Personendaten nur so bearbeiten wie die AVENIRPLUS Stiftungen selber. Die AVENIRPLUS Stiftungen wählen ihre Auftragsbearbeiter sorgfältig aus und verpflichten sie vertraglich dazu, die Vertraulichkeit, das Geschäftsgeheimnis in der Schweiz sowie die Sicherheit der Personendaten zu gewährleisten.

Je nachdem, welche Art von Produkt oder Dienstleistung in Anspruch genommen wird, müssen Personendaten u.U. auch Dritten (inkl. Auftragsbearbeitern) mit Sitz in Staaten bekanntgegeben werden, in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorherrscht. Über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen z.B. die Vereinigten Staaten von Amerika. Bei einer Übermittlung in ein solches Land, verlangen die AVENIRPLUS Stiftungen, dass der Empfänger angemessene Massnahmen zum Schutz von Personendaten trifft (z.B. mittels der Vereinbarung von sog. EU Standardklauseln, anderer Vorkehrungen oder gestützt auf Rechtfertigungsgründe; eine Kopie der EU Standardklauseln kann kostenlos bei uns bezogen werden).

 

10. Datenschutzfolgenabschätzung

Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung handelt es sich um eine Selbstbeurteilung von aus datenschutzrechtlicher Sicht heiklen Vorhaben.

Zweck der Datenschutz-Folgenabschätzung ist es, Risiken der Datenbearbeitungen für die betroffene Person zu erkennen und zu bewerten, um gestützt auf diese Abschätzung entsprechende Massnahmen zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie des Rechts auf Privatsphäre der betroffenen Person zu er-greifen. Die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung besteht, falls eine geplante Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die betroffene Person, im Rahmen der Vorsorgeverhält-nisse also für die Versicherten oder rentenbeziehenden Personen, mit sich bringen kann. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung enthält eine Beschreibung der geplanten Bearbeitung, eine Bewertung der Risiken für die betroffene Person und Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Person.

Was heisst dies für die AVENIRPLUS Stiftungen:

Von der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ausgenommen sind gemäss Art. 22 Abs. 4 revDSG private Verantwortliche, wenn sie gesetzlich zur Bearbeitung der Daten verpflichtet sind. Dem Wortlaut nach auf diese Ausnahme nicht berufen können sich folglich Pensionskassen, soweit sie dem Obligatorium zuzuordnende Daten bearbeiten, denn in diesem Zusammenhang erfolgt die Datenbearbeitung als Bundesorgan. Was ausschliesslich das Überobligatorium sowie das FZG betreffende Datenbearbeitungen angeht, so gilt: Insoweit Pensionskassen Personendaten bearbeiten müssen, um die überobligatorische Vorsorge oder das FZG durchzuführen, sind sie von der Pflicht zur Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung befreit.

 

11. Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie – soweit anwendbar – das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Auskunftsgesuche nehmen die AVENIRPLUS Stiftungen schriftlich, zusammen mit einer gut leserlichen Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (z.B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) unter folgender Adresse entgegen: AVENIRPLUS AG, Compliance, Postfach, 3001 Bern.

Bei den Lösch- und Widerspruchsrechten handelt es sich nicht um uneingeschränkte Rechte. Je nach Einzelfall können übergeordnete Interessen eine weitere Bearbeitung erforderlich machen. Die AVENIRPLUS Stiftungen prüfen jeden Einzelfall und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Personendaten für Direktmarketing bearbeitet werden, erstreckt sich Ihr Recht auf Widerspruch auch auf Direktmarketing, einschliesslich allfälligem Profiling für Marketingzwecke. Sie können gegen Direktmarketing jederzeit Widerspruch einlegen, indem Sie den AVENIRPLUS Stiftungen eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.

Eine gegebenenfalls erteilte Einwilligung in die Bearbeitung von Personendaten können Sie jederzeit gegenüber den AVENIRPLUS Stiftungen widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Bearbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Falls die AVENIRPLUS Stiftungen Ihren Erwartungen im Hinblick auf die Bearbeitung von Personendaten nicht entsprechen, Sie sich über Datenschutzpraktiken von den AVENIRPLUS Stiftungen beschweren möchten oder Ihre Rechte ausüben wollen, teilen Sie dies bitte den AVENIRPLUS Stiftungen mit. Dies gibt den AVENIRPLUS Stiftungen u.a. die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu prüfen und sich allenfalls zu verbessern. Um die AVENIRPLUS Stiftungen bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu unterstützen, werden Sie um eine entsprechende aussagekräftige Mitteilung gebeten. Die AVENIRPLUS Stiftungen werden Ihr Anliegen innert angemessener Zeit prüfen und beantworten.

 

12. Änderungen von Personendaten

Die AVENIRPLUS Stiftungen ist verpflichtet, Personendaten sachlich richtig zu bearbeiten und auf dem neusten Stand zu halten. Teilen Sie bitte den AVENIRPLUS Stiftungen Änderungen der Personendaten auf dem üblicherweise verwendeten Kommunikationsweg mit.

 

13. Datenschutzberater

Der Datenschutzberater ist Anlaufstelle für die betroffenen Personen und für Datenschutzbehörden, schult sowie berät den privaten Verantwortlichen in Fragen des Datenschutzes und wirkt bei der Anwendung der Datenschutzvorschriften mit. Die Ernennung eines Datenschutzberaters ist für private Verantwortliche freiwillig. Die Ernennung von Datenschutzberatern durch Bundesorgane wird vom Bundesrat in der Verordnung geregelt.

Nicht-registrierten Pensionskassen ist die Ernennung eines Datenschutzberaters freigestellt. Dabei ist zu beachten, dass Personen, welche pensionskassenintern als für den Datenschutz zuständig erklärt werden, nicht automatisch als Datenschutzberater im Sinne von Art. 10 revDSG gelten.

Die AVENIRPLUS AG ist verantwortlich für die Bearbeitung von diversen Personendaten. Sollten sich Fragen zu diesem Thema oder Anfragen von Dritten im Zusammenhang mit dem Datenschutz stellen, kann folgende Stelle angefragt werden:

AVENIRPLUS AG
Compliance
Bärenplatz 8
3001 Bern

E-Mail-Adresse: datenschutz@vfischer.ch

Sollten sich Hinweise auf eine allfällige Datenschutzverletzung ergeben, so ist der Datenschutzbeauftragte der AVENIRPLUS AG unverzüglich zu informieren. Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden in Fragen rund um den Datenschutz. Er entscheidet, welche Massnahmen zu treffen sind und welche Personen oder Organisationen zu informieren sind.

 

14. Stand der Datenschutzerklärung

Die vorliegende Datenschutzerklärung legt allgemein die Bearbeitung von Personendaten durch die AVENIRPLUS Stiftungen dar. Die vorliegende Datenschutzerklärung ist kein Vertragsbestandteil zwischen den AVENIRPLUS Stiftungen und Ihnen. Die AVENIRPLUS Stiftungen behalten sich vor, diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit anzupassen. Im Falle einer solchen Anpassung werden Sie auf angemessene Weise informiert, je nachdem, wie üblicherweise mit Ihnen kommuniziert wird, bspw. über die Webseite auf avenirplus-anlagestiftung.ch oder avenirplus.ch.

 

Gültig ab: 1. September 2023

 

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