Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2018 auf 1 Prozent.
Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt.